COPRÉ ist eine teilautonome kollektive Vorsorgestiftung.
Das Kollektivitätsprinzip ist eine unserer Hauptstärken. Wir poolen die Kapitalien und Risiken der uns angeschlossenen Unternehmungen und können so die Ihnen gebotenen Leistungen optimal sicherstellen und gleichzeitig Risiken für die einzelnen Versicherten minimieren.
Als teilautonome Institution hat die Stiftung ihre biometrischen Risiken an einen Rückversicherer übertragen, um die Auswirkungen von Todesfällen oder Invalidität einzelner versicherter Personen auf die Stiftung möglichst gering zu halten.
COPRÉ ist vollständig unabhängig, da die Stiftung keinerlei externem institutionellen Einfluss (Versicherungsunternehmen, Banken etc.) unterliegt: Wir sind einzig und allein der Wahrung der angeschlossenen Unternehmungen und den Versicherten verpflichtet.
Die von COPRÉ angebotenen Vorsorgelösungen lassen sich den Kundenspezifischen Bedürfnissen anpassen; unsere Werte sind dagegen zeitlos. Unsere Werte welche die Stabilität und Glaubwürdigkeit stärken.
Unsere Werte
Unabhängigkeit
Wir stehen nicht unter dem Einfluss externer Institutionen und setzen uns mit aller Kraft für unsere angeschlossenen Unternehmen, Versicherten und Rentenbezüger ein.
Zuverlässigkeit
Wir verpflichten uns zu einem kohärenten, präzisen und umfassenden Vorgehen im Rahmen unserer Entscheidungen, Massnahmen und Dienstleistungen, um unseren angeschlossenen Unternehmen, Versicherten und Rentenbezügern unsere Bereitschaft zu versichern, ihre Bedürfnisse und Anforderungen zuverlässig zu erfüllen.
Transparenz
Es ist uns ein Anliegen, unsere angeschlossenen Unternehmen, Versicherte und Rentenbezüger klar, unmissverständlich und proaktiv zu informieren.
Munifizenz
Wir zeigen unser Engagement für unsere angeschlossenen Unternehmen, Versicherten und Rentenbezüger, indem wir grosszügig handeln und entscheiden.
Unser engagement
Angebot von besseren Altersrenten unter Beibehalt eines einheitlichen Umwandlungssatzes ohne Splitting. Da unsere Rückstellungen bereits voll und ganz gebildet sind, streben wir einen überdurchschnittlichen Umwandlungssatz an. Dies ist gleichbedeutend mit einer anständigen Rente, bei der die zukünftigen Renditen unserer aktiven Versicherten nicht in Gefahr gebracht werden.
Die AVS21-Reform, bei der das Referenzalter für Männer und Frauen 65 Jahre beträgt, tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Allerdings hat der Stiftungsrat beschlossen, das gesetzliche Rentenalter für Frauen bis zum 31. Dezember 2028 auf 64 Jahre beizubehalten. Die Umwandlungssätze der Stiftung werden bis zum Ende dieser Übergangszeit bei 5,60 % für Frauen im Alter von 64 Jahren und bei 5,60 % für Männer im Alter von 65 Jahren beibehalten.
Ab dem 1. Januar 2029 gilt das angewendete Referenzalter für alle Versicherten (sowohl Männer als auch Frauen) als 65 Jahre.