PK Rück
Alle Risikoleistungen in sämtlichen Vorsorgeplänen der an unsere Stiftung angeschlossenen Unternehmen sind vollumfänglich bei der PK Rück rückversichert.
Meldung der Fälle
Für Sie als Arbeitgebende ändert sich vorläufig nichts am Meldeverfahren bei Arbeitsunfähigkeit und Todesfall. Sie erfassen diese Fälle nach wie vor im Webportal oder reichen uns das entsprechende Formular ein.
Prävention
Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit der PK Rück stellen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitenden nunmehr neue Präventionsangebote zur Verfügung. Hier finden Sie umfassendere Informationen, wie sich auf Arbeitgeberseite wirksame Vorbeugungsmassnahmen gegen Arbeitsunfähigkeit treffen lassen. Zu diesem Zweck steht Ihnen eine eigene Website zur Verfügung.
Sie finden sie unter folgendem Link