Copré

in Zahlen

DIE 1974 GEGRÜNDETE COLLECTIVE DE PRÉVOYANCE COPRÉ WEISS DIE ZEIT ALS PARTNER ZU NUTZEN. IM VERLAUF DER JAHRE HABEN UNS ÜBER 1’000 UNTERNEHMEN – VOM KMU BIS ZU INTERNATIONALEN MULTIS – VERTRAUEN GESCHENKT. INSGESAMT SIND DIE ÜBER 16’000 AKTIVE VERSICHERTE.

Deckungsgrad

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Der Deckungsgrad ist der Gradmesser für das finanzielle Gleichgewicht einer Pensionskasse. Als Deckungsgrad bezeichnet man das Verhältnis zwischen dem Vermögen der Einrichtung und ihren Verpflichtungen gegenüber den angeschlossenen Personen.

Bei COPRÉ agieren wir umsichtig, um mit vorsichtig gewählten Parametern einen hohen Deckungsgrad zu gewährleisten.

Aktuelle Verzinsung

der Altersguthaben

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Zinserträge sind die zusätzlichen Beträge, welche die Vorsorgeeinrichtung jährlich den Altersguthaben der Versicherten gutschreibt.

Die Versicherten von COPRÉ erhalten regelmässig Zinserträge, die über dem gesetzlichen Mindestzinssatz liegen. Zudem wird das gesamte Sparkapital verzinst. Ferner wurden unserer Stiftung für ihre ausgezeichneten Leistungen mehrfach Preise verliehen, wobei vor allem ihre Effizienz, ihre Qualität und ihre Rendite eine Rolle spielten.

Umwandlungssatz

Der Rentenbetrag zum Zeitpunkt des Altersrücktritts hängt vom dannzumal geltenden Umwandlungssatz ab. Der Umwandlungssatz wird mit dem geäufneten Altersguthaben multipliziert und ergibt den Rentenbetrag.

Längerfristig (2028) wird Copré eine gleitende Anpassung des Umwandlungssatzes auf
5,6% für sämtliche geäufneten Guthaben der Versicherten vornehmen.

UNSER ENGAGEMENT

Angebot von besseren Altersrenten unter Beibehalt eines einheitlichen Umwandlungssatzes ohne Splitting. Da unsere Rückstellungen bereits voll und ganz gebildet sind, streben wir einen überdurchschnittlichen Umwandlungssatz an. Dies ist gleichbedeutend mit einer anständigen Rente, bei der die zukünftigen Renditen unserer aktiven Versicherten nicht in Gefahr gebracht werden.

Die AVS21-Reform, bei der das Referenzalter für Männer und Frauen 65 Jahre beträgt, tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Allerdings hat der Stiftungsrat beschlossen, das gesetzliche Rentenalter für Frauen bis zum 31. Dezember 2028 auf 64 Jahre beizubehalten. Die Umwandlungssätze der Stiftung werden bis zum Ende dieser Übergangszeit bei 5,60 % für Frauen im Alter von 64 Jahren und bei 5,60 % für Männer im Alter von 65 Jahren beibehalten.

Ab dem 1. Januar 2029 gilt das angewendete Referenzalter für alle Versicherten (sowohl Männer als auch Frauen) als 65 Jahre.

6.0%

ab dem 01.01.2024

5.8%

ab dem 01.01.2025

​5.6%

ab dem 01.01.2026

5.6%

ab dem 01.01.2027

5.6%

ab dem 01.01.2028

5.6%

ab dem 01.01.2029

Grösse der

Stiftung

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